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Barrierefreiheitserklärung

Die ANWR Media GmbH ist bestrebt, ihre Website sport2000.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsverbesserungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreiheitsverbesserungsverordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für sport2000.de.


Beschreibung der Dienstleistung

Sie bieten eine große Auswahl an Sportartikeln der renommiertesten internationalen Marken aus den Bereichen Skifahren, Laufen, Mannschaftssport, Fitness und Outdoor-Sport.


Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Verbraucher können Sportprodukte für Skifahren, Laufen, Mannschaftssport, Fitness und Outdoor-Sport erwerben.


Wie unsere Website die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar. Unsere Webseite ist in großen Teilen mit dem BFSG und der BFSGV vereinbar. Jedoch bestehen noch einige Barrieren auf unseren Seiten, an denen wir aktiv arbeiten und diese in Zukunft beseitigen wollen. Folgende Ausnahmen und Unvereinbarkeiten bestehen:


Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:

  • Eine Seite hat keine Sprache in HTML hinterlegt.
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten.
  • 1.1.1 Nicht-textueller Inhalt – Leeres Alt-Element mit Titel – Das < img > mit alt = empty = "" und einem title="..."-Attribut.
  • 1.3.1 Informationen und Beziehungen – Die Struktur der Seitenüberschriften sollte logisch aufgebaut sein, und die Überschriftenebene sollte sich nur um eine Ebene erhöhen. Vermeiden Sie Sprünge, z. B. von H2 zu H4. – Eine gültige Liste muss immer von einem < ul >- oder < ol >-Element umschlossen sein. Andernfalls werden die Listenelemente vom Screenreader nicht korrekt als Liste erkannt. – Struktur und Semantik – Visuell strukturierter, aber nicht programmatisch strukturierter Inhalt (z. B. werden versteckte Inhalte weiterhin angekündigt).
  • 1.3.2 Sinnvolle Reihenfolge – Inhalte hinter dem modalen Dialog sind weiterhin zugänglich – Der Inhalt hinter dem modalen Dialog wird nicht programmatisch vor unterstützenden Technologien verborgen.
  • 1.4.3 Kontrast (Minimum) – Stellen Sie sicher, dass alle Textelemente einen ausreichenden Farbkontrast zwischen dem Vordergrundtext und der Hintergrundfarbe aufweisen. Der Mindestkontrast hängt von der Textgröße ab und beträgt 3:1 bzw. 4,5:1 für größere Texte (> 18 pt). – Unzureichender Kontrast bei großen Texten: Der Farbkontrast zwischen Vorder- und Hintergrund großer Texte ist unzureichend. – Unzureichender Kontrast bei normalen Texten: Der Farbkontrast zwischen Vorder- und Hintergrund normaler Texte ist unzureichend.
  • 2.1.1 Keine Tastaturfalle: Nutzer, die mit der Tastatur navigieren (z. B. mit der Tabulatortaste), können in einem Element hängen bleiben und nicht weiterkommen, wodurch die Seite unbrauchbar wird.
  • 2.4.3 – Fokusreihenfolge: Falsche Lese-/Fokusreihenfolge: Der Fokus (über Bildschirmlesegerät oder Tastatur) springt unlogisch oder liest Elemente außerhalb des visuellen Kontexts.
  • 2.4.4 Zweck des Links (im Kontext): Kein Linktext: Der Link enthält keinen Text. – Hyperlinks erfordern einen Hyperlinktext, der von Bildschirmlesegeräten verständlich und korrekt wiedergegeben wird. Der Hyperlinktext sollte die Informationen, die der Leser durch Anklicken des Hyperlinks erhält, klar erläutern.
  • 4.1.2 Name, Funktion, Wert – Der barrierefreie Name eines < iframe > ist wichtig, um dessen Thema oder Zweck zu beschreiben. Nutzer von Screenreadern können auf eine Liste mit den Titeln aller Frames auf einer Seite zugreifen. – Ein Formularfeld benötigt einen barrierefreien Namen, damit Screenreader seinen Zweck wiedergeben können. Dazu gehören unter anderem < input >- und < select >-Elemente oder Elemente mit den Funktionen „Kontrollkästchen“, „Listenfeld“, „Suchfeld“, „Drehknopf“ oder „Textfeld“. – Das ARIA-Attribut ist nicht zulässig – Das Attribut „aria-label“ ist in der generischen Rolle nicht zulässig. – Falsche ARIA- oder semantische Verarbeitung – Elementen fehlen möglicherweise die richtigen Rollen oder ARIA-Attribute zur Definition von Sichtbarkeit oder Status.

Diese Erklärung wurde am 25.07.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.


Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der für uns zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Tel.: 0391 567 6970


Kontaktangaben

Sie können alle Fälle von Schwierigkeiten beim Zugriff auf den Inhalt der Website an uns melden:

ANWR Media GmbH
Nord-West-Ring-Str. 11,
63533 Mainhausen
Kontakt: Kontaktformular


Disclaimer

Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 25.07.2025. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.